Erbrecht für Ärzte
Rechtsanwalt Mörschner hat seine Fachanwaltsausbildung Erbrecht mit den weiteren Spezialisierungen zur Unternehmensnachfolge und zum internationalen Erbrecht komplettiert. Diese Tätigkeitsbereiche decken sich mit dem Beratungsbedarf von Ärzten.
Der Schwerpunkt der Beratung muss in der berufsspezifischen Besonderheit liegen. Dementsprechend gehören zur Gestaltungs -/ Erbfallabwicklungsberatung die Besonderheiten der Praxisübergabe bei Gemeinschafts-/und Einzelpraxen.
Herr Rechtsanwalt Mörschner hat Erfahrung bei der Veräußerung von Arztpraxen im Erbfall, gleichsam mit der Fortführung der Gemeinschaftspraxis bei Ableben eines Gesellschafters.
